Japan hat gerade das Tempolimit auf Zehntausenden Wohnstraßen halbiert. Nicht als Testlauf in einer Stadt, sondern als landesweite Gesetzesänderung, die am selben Tag in jeder einzelnen Präfektur in Kraft tritt. Wer diesen Herbst einen Mietwagen in Japan übernimmt, sollte das vor der ersten Kurve wissen, nicht danach.
Betroffen sind schmale Ortsstraßen ohne Mittellinie und ohne eigenes Verkehrsschild – also genau jene Gassen, durch die man in Kyoto, Takayama oder den Wohnvierteln von Kanazawa ohnehin im Schritttempo rollt, weil rechts und links Fahrradkörbe und Pflanzenkübel den Weg säumen. Bisher galt dort mangels Beschilderung automatisch die generelle Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Ab September sind es nur noch 30.
Die Krux: Kein Schild weit und breit
Genau darin liegt die Falle für Reisende – es gibt kein Schild, das auf das neue Limit hinweist, weil die Regel exakt dort greift, wo ohnehin nichts ausgeschildert ist. Ein Tempo, das sich in einem ruhigen Wohnviertel völlig normal anfühlt, kann ab September bereits deutlich über dem erlaubten Limit liegen, ohne dass Sie je ein Schild gesehen hätten.
- Eine Fahrspur pro Richtung
- Keine Mittellinie, kein Mittelstreifen
- Fahrbahnbreite unter etwa 5,5 Metern
Straßen mit aufgemalten Fahrspuren, klar getrennte Fahrbahnen und Schnellstraßen sind von der neuen Regelung nicht betroffen – dort gilt weiterhin das gewohnte Limit.
Die japanische Polizei hat angekündigt, die Kontrollen auf genau diesen Straßen zu verstärken. Ein Bußgeld einzukassieren, ist auf gut einsehbaren, engen Wohnstraßen keine große Kunst.
Die einfachste Lösung: einfach langsamer fahren
Die gute Nachricht: Man muss sich keine Straßenbreiten merken oder Mittellinien zählen. Wer in Wohngebieten grundsätzlich auf 30 km/h herunterschaltet, ist automatisch auf der sicheren Seite – und fällt damit ohnehin niemandem negativ auf, denn genau in diesem Tempo bewegt sich in japanischen Wohnstraßen auch der Verkehr drumherum. Die neue Regel macht damit im Grunde nur offiziell, was umsichtige Fahrer in diesen engen Gassen ohnehin längst tun.
Wer bei uns zum Beispiel auf Ishigaki oder rund um den Fuji san selbst einen Mietwagen übernimmt, bekommt diesen Hinweis übrigens auch persönlich von uns mit auf den Weg – aber ein Auge dafür zu haben, schadet schon vorab nicht.
Quelle: Japan National Police Agency / Kabinettsbeschluss vom 23. April 2025 zur Änderung der Straßenverkehrsordnung. Angaben ohne Gewähr — für die aktuelle Rechtslage vor Reiseantritt bitte offizielle Stellen konsultieren.